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Wie unterscheidet sich WCAG 2.1 von WCAG 2.0?
Wie unterscheidet sich WCAG 2.1 von WCAG 2.0?
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Verfasst von Daniel Towers
Diese Woche aktualisiert

Im Jahr 2018 änderte sich der führende Standard für Webzugänglichkeit von WCAG 2.0 zu WCAG 2.1. Der alte Standard wurde geschrieben, als das iPhone herauskam, und benötigte dringend eine Aktualisierung für die Herausforderungen des modernen Webs.

WCAG 2.1 ist eine Erweiterung des alten Standards. Nichts vom alten Standard ist weggefallen, aber es gibt jetzt 17 zusätzliche Richtlinien. Hier sind einige der größten Ergänzungen:

  • Mobile und Tablet-Geräte Richtlinien 1.3.4, 1.4.10
    Websites dürfen auf einem kleinen Bildschirm nur in einer Achse gleichzeitig scrollen. Sie müssen sowohl im Quer- als auch im Hochformat funktionieren, da Benutzer möglicherweise ihr Gerät nicht drehen können (z.B. wenn es an einem Rollstuhl befestigt ist).

  • Automatische Vervollständigung Richtlinie 1.3.5
    Moderne Browser können gängige Informationen wie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für Sie ausfüllen. Sie müssen diese Funktionalität jetzt dort unterstützen, wo sie anwendbar ist.

  • Bessere Lesbarkeit Richtlinien 1.4.11, 1.4.12
    Der alte Standard erforderte, dass Text genügend Farbkontrast hat, um für alle leicht lesbar zu sein. Dies wurde nun erweitert, um Dinge wie den Abstand zwischen Buchstaben und Zeilen sowie den Kontrast von Schaltflächen, Formularsteuerelementen und mehr abzudecken.

  • Alternative Modalitäten Richtlinien 2.5.1, 2.5.2, 2.5.4
    Websites müssen eine Alternative zur Ausführung von Gesten (wie Wischen), zur Verwendung mehrerer Finger gleichzeitig (z.B. Pinch-to-Zoom), zur Bewegung ihres Geräts (z.B. Kippen ihres Telefons) oder zum Ziehen und Ablegen bieten. Barrierefreie Alternativen müssen bereitgestellt werden, z.B. Schaltflächen zum Scrollen oder Zoomen.

  • Groß genug zum Berühren Richtlinie 2.5.5
    Bereiche Ihrer Website, die angeklickt oder angetippt werden können, müssen ausreichend groß sein, insbesondere auf mobilen Geräten. Dies hilft Benutzern mit Seh- und motorischen Beeinträchtigungen.

  • Zugängliche Statusmeldungen Richtlinie 4.1.3
    Spezifische Technologien, um einen Benutzer auf Inhalte aufmerksam zu machen, die er möglicherweise nicht sehen kann, wie z.B. die Bestätigung, dass ein Formular abgeschickt wurde, oder eine Fehlermeldung.

Für eine ausführlichere Liste der neuen Richtlinien siehe den W3C-Leitfaden zu den Neuerungen in WCAG 2.1.

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