Organisationen des öffentlichen Sektors
Das neueste Gesetz für britische Websites des öffentlichen Sektors ist ziemlich einfach. Sie müssen:
Den internationalen Standard WCAG 2.1 AA einhalten
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Eine kleine Anzahl von Organisationen ist ausgenommen, aber selbst diese müssen das Gleichstellungsgesetz 2010 oder das Gesetz zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen von 1995 (für Nordirland) einhalten. Die Einhaltung des neuen Gesetzes deckt Sie in allen Fällen ab.
Alle Websites des öffentlichen Sektors müssen bis zum 22. September 2020 barrierefrei sein, aber es gibt eine Übergangszeit davor:
22. September 2019 – neue Websites des öffentlichen Sektors (veröffentlicht nach dem 22. September 2018) müssen konform sein
22. September 2020 – alle Websites des öffentlichen Sektors müssen konform sein
Das Gesetz für das Vereinigte Königreich und die EU ist derzeit konsistent, und es wird nicht erwartet, dass der Brexit die aktuelle Gesetzgebung in absehbarer Zukunft beeinflussen wird.
Organisationen des privaten Sektors
Im britischen Privatsektor sind Ihre gesetzlichen Verpflichtungen weitaus weniger eindeutig.
Das Gleichstellungsgesetz von 2010 macht es illegal, Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren, bezieht sich jedoch nicht ausdrücklich auf die Barrierefreiheit von Websites. Das Gesetz gilt für alle, die eine Dienstleistung erbringen, einschließlich öffentlicher, privater und freiwilliger Sektoren.